Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Reinickendorf – Werner Lutz

Nach Verkehrsunfällen steht der Geschädigte vor der Frage, welche Ansprüche ihm tatsächlich zustehen. Die Haftungsfrage ist oft nicht eindeutig und die Schadensabwicklung im Detail kompliziert. Wollen Sie als Unfallgeschädigter sämtliche Ihnen zustehenden Schäden geltend machen, hilft nur der Gang zum Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
Ich berate und unterstütze Sie gerne bei der gesamten Schadensabwicklung.

Bitte beachten Sie hierzu den nachfolgenden Artikel.
» Rechte und Pflichten nach einem Verkehrsunfall

Daneben kann bereits die Verursachung eines einfachen Verkehrsunfalles die Einleitung eines Strafverfahrens zur Folge haben.

Wird der Unfallgegner verletzt, muss der Betroffene wegen fahrlässiger Körperverletzung mit einer Geldstrafe bzw. (ausnahmsweise) Freiheitsstrafe rechnen, wobei zusätzlich ein Fahrverbot verhängt oder die Fahrerlaubnis entzogen werden kann.
Verlassen Sie nach einem Unfall die Unfallstelle, droht ein Strafverfahren wegen Unfallflucht.

Einzelheiten hierzu im nachfolgenden Artikel.
» Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Was tun?

Aber auch im Rahmen eines Bußgeldverfahrens, etwa bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, kann neben dem Bußgeld ein für den Betroffenen schmerzhaftes Fahrverbot drohen.

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