Rechtsanwalt für Zivilrecht in Berlin Reinickendorf – Werner Lutz

Das allgemeine Zivilrecht – auch bürgerliches Recht oder Privatrecht genannt – regelt die Schuldverhältnisse zwischen Privatpersonen und behandelt oft Rechtsfragen des alltäglichen Lebens. Hierbei stehen Fragen des Eigentums und des Schadenersatzes im Mittelpunkt von rechtlichen Auseinandersetzungen, besonders häufig in den Bereichen

• Kauf- und Werkvertragsrecht
• Darlehensverträgen
• Dienstverträgen
• Schadens- und Deliktsrecht.

Ganz gleich ob Sie mit Ihrem Autohaus wegen Gewährleistungsansprüchen streiten, die bestellte Ware nicht geliefert wird oder Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, ich übernehme die außergerichtliche Konfliktlösung mit ihrem Vertragspartner, setze Ihre Ansprüche aber notfalls auch gerichtlich durch.

Artikel zum Zivilrecht

Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel
Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, unter welchen Umständen ein Sachmangel „unerheblich“ im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB* ist, so dass der Käufer vom Kaufvertrag nicht zurücktreten kann.

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„Schnäppchenpreis“ bei einer eBay-Auktion
Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung mit der Frage der Wirksamkeit eines im Wege einer Internetauktion abgeschlossenen Kaufvertrags befasst, bei dem ein grobes Missverhältnis zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der Kaufsache besteht.

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WERNER LUTZ Rechtsanwalt

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