Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Reinickendorf – Werner Lutz

Das Arbeitsrecht umschreibt im weitesten Sinne die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Eine Vielzahl spezialgesetzlicher Regelungen, wie z. B. das Kündigungsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz etc., sowie eine äußerst umfangreiche Rechtsprechung bestimmen die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien.

Kurze Fristen bei der Geltendmachung von Ansprüchen erfordern oft ein schnelles Handeln.

Ich berate und vertrete Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, von der Anbahnung, der Durchführung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Schwerpunkte meiner arbeitsrechtlichen Tätigkeit sind

  • die Mitwirkung bei der
    • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • die Beratung und Vertretung bei
    • Kündigungen
    • Aufhebungsverträgen
    • Abfindungsvereinbarungen
  • die Interessenwahrnehmung bei Fragen zu
    • Lohn
    • Urlaubsanspruch
    • Entgeltfortzahlung
    • Elternzeit etc.

    Bitte beachten Sie, dass in arbeitsgerichtlichen Verfahren in der ersten Instanz jede Partei ihre eigenen Kosten zu tragen hat. Wurde eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, übernimmt diese Ihre Kosten. Bei Vorliegen der finanziellen Voraussetzungen (Bedürftigkeit) kann ein Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe gegeben sein.

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    Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierungen im Erwerbsleben, u. a. auch aus Gründen der Weltanschauung oder Religion. Erfasst werden von diesem Diskriminierungsverbot auch die Stellenausschreibung und Stellenbesetzung.

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    Informationen zum Thema Überstunden
    Die Arbeitszeit des Arbeitnehmers richtet sich grundsätzlich nach der arbeitsvertraglichen Vereinbarung oder kann auch tarifvertraglich festgelegt sein, wie etwa im TVöD-Bund, der eine regelmäßige Arbeitszeit von 39 Stunden vorsieht. Darüber hinaus muss der Mitarbeiter grundsätzlich keine Arbeit leisten.

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