Konflikte in Arbeitsverhältnissen wie Kündigungen, Abmahnungen oder Vergütungsfragen sind belastend. Ich prüfe Ihre Situation und suche den passenden Lösungsweg. Wollen Sie Ihre Ansprüche geltend machen, ist oft schnelles Handeln erforderlich.

Hatten Sie einen Verkehrsunfall und wollen Schadenersatz oder Schmerzensgeld einfordern? In Bußgeld- oder Strafverfahren, bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einer Unfallflucht, ich vertrete Ihre Interessen – außergerichtlich oder vor Gericht.

Verträge sind oft schnell geschlossen. Kommt es anschließend zu Streitigkeiten, unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – ob bei Kauf- und Werkverträgen, bei Gewährleistungsrechten oder Schadenersatzforderungen.

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Der Weg in ein Leben ohne Schulden kann über eine außergerichtliche Vereinbarung mit den Gläubigern oder ein Insolvenzverfahren führen. Ich berate Sie, ob ein Privat- oder Regelinsolvenzverfahren (für Selbständige) in Frage kommt und welcher Weg der Beste für Sie ist.

Zielsetzung

Drohende Rechtsstreitigkeiten verunsichern und werfen eine Menge Fragen auf. Betroffene möchten wissen, wie sie sich richtig verhalten und ihre Interessen am besten durchsetzen.

Ich mache Ihnen konkrete Vorschläge und sichere Ihre Ansprüche.

Wird Ihnen eine Straftat vorgeworfen, oder haben Sie in einem Bußgeldverfahren einen Anhörungsbogen erhalten, lässt sich oft schon durch eine Akteneinsicht der Sachverhalt klären.

Zivil- und arbeitsrechtliche Streitigkeiten lassen sich häufig außergerichtlich lösen. Im Austausch unter den Parteien lassen sich Meinungsverschiedenheiten klären und Vereinbarungen schließen. Scheitert eine Einigung, klage ich Ihren Anspruch ein.

Beratung

Ich biete Ihnen einen kurzfristigen Beratungstermin an. Aus Kostengründen und zur Vermeidung zeitraubender Klageverfahren, stehen außergerichtliche Lösungen im Vordergrund. Notwendige Klagen werde ich umfassend vorbereiten und zeitnah einreichen.

Ich pflege einen engen und vertrauensvollen Kontakt mit meinen Mandanten, eine diskrete und entschiedene Bearbeitung Ihres Falls ist selbstverständlich.

Kosten

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, fordere ich bei Ihrer Versicherung eine Kostendeckungsanfrage an. Ich bin Ihnen behilflich, wenn Sie Ihre Kosten über eine Prozesskostenhilfe abrechnen können.

In jedem Falle informiere ich Sie über die anfallenden Kosten, auch wenn Sie diese selber tragen müssen.

Ich halte Sie über den Verfahrensstand auf dem Laufenden und stehe jederzeit für Ihre Fragen zur Verfügung

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WERNER LUTZ Rechtsanwalt

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